
PSA für die Solarreinigung
Normen & Grundlagen
Die für die Solarreinigung relevanten Normen im Überblick.
EN 361 – Auffanggurte
Legt Anforderungen an Auffanggurte fest, die den Körper des Anwenders im Falle eines Absturzes sicher halten. Erforderlich sind eine sternale oder dorsale Auffangöse (mit A gekennzeichnet), definierte Gurtbandführung sowie ein Sturztest mit 100 kg.
EN 358 – Haltegurte und Verbindungsmittel zum Rückhalten
Gilt für Systeme zur Arbeitsplatzpositionierung und zum Rückhalten. Verhindern einen Absturz, dürfen aber selbst keinen freien Fall auffangen. Häufig in Kombination mit Auffanggurten integriert (seitliche Halteösen).
EN 813 – Sitzgurte
Anforderungen an Sitzgurte für Systeme zum Seilzugang, zur Arbeitsplatzpositionierung und zum Rückhalten. Häufig in Auffanggurten für Seilzugangsarbeit integriert (ventrale Öse).
EN 355 – Verbindungsmittel mit Falldämpfer
Regelt Falldämpfer, die die auf den Körper wirkende Fangstoßkraft auf maximal 6 kN begrenzen. Erforderlich bei allen Systemen mit Absturzrisiko und freiem Sturzweg.
EN 354 – Verbindungsmittel
Statische Verbindungsmittel ohne Falldämpfer. Ausschließlich für Rückhaltesysteme (EN 358) oder als Bestandteil kombinierter Systeme geeignet.
EN 353-2 – Mitlaufendes Auffanggerät an beweglicher Führung
Regelt mitlaufende Auffanggeräte an Seilen, die dem Anwender folgen und im Sturzfall blockieren. Zulässige Verlängerung des Falldämpfers und Fangstoßkraft sind definiert.
EN 360 – Höhensicherungsgeräte
Selbsteinziehende Absturzsicherungsgeräte (HSG). Blockieren bei plötzlicher Beschleunigung. Achtung: Standard-HSG nach EN 360 sind nur für vertikale Anwendung geeignet. Für horizontale Anwendung (Flachdach) sind besonders geprüfte Geräte (mit R oder VG 11.060 gekennzeichnet) erforderlich.
EN 795 – Anschlageinrichtungen
Definiert Typen A (permanent baulich verankert), B (mobil, ohne bauliche Verankerung), C (Seil-Sicherungssysteme), D (Schienen) und E (Bodenverankerung durch Gewicht/Reibung). Auswahl abhängig von Dachtyp und Nutzungsart.
CEN/TS 16415 – Anschlageinrichtungen – Mehrpersonennutzung
Ergänzt EN 795 um Anforderungen für die gleichzeitige Nutzung durch mehrere Personen und für Rettungssituationen.
EN 397 – Industrieschutzhelme
Grundnorm für Industriehelme. Für Höhenarbeit häufig unzureichend, da keine seitliche Aufprallprüfung und keine verpflichtende Kinnriemenlast (min. 150 daN) enthalten sind.
EN 12492 – Helme für Bergsteiger
Fordert seitliche und rückseitige Aufprallprüfung sowie eine hohe Kinnriemenreißlast (min. 50 daN). Für Höhenarbeit und PSAgA empfohlen, da der Helm auch bei Sturz mit Kippen zuverlässig auf dem Kopf bleibt.
EN 1497 – Rettungsgurte
Anforderungen an spezielle Rettungsgurte, die eine sichere Aufnahme und den Transport einer verunfallten Person ermöglichen.
EN 341 – Abseilgeräte für Rettung
Regelt Abseilgeräte, die zum Retten einer verunfallten Person aus großer Höhe eingesetzt werden. Wichtiger Bestandteil eines Rettungskonzepts nach § 3 DGUV Regel 112-198.
EN 362 – Verbindungselemente (Karabiner)
Definiert Anforderungen an Karabiner nach Klasse B (Basiskarabiner), M (Mehrzweck), T (Terminal), A (Anschlag) und Q (Schraubverschluss). Wichtig für PSAgA-Systeme und Anschlagpunkte.
Zusätzliche Regelwerke
- ArbSchG § 5 – Gefährdungsbeurteilung
- BetrSichV § 3 – Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln
- TRBS 2121 – Gefährdungen durch Absturz
- DGUV Regel 112-198 – Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz
- DGUV Regel 112-199 – Retten aus Höhen und Tiefen mit persönlichen Absturzschutzausrüstungen
- DGUV Grundsatz 312-906 (früher BGG 906) – Sachkundigenprüfung
